Sicherheitsinformationen

Höchste Priorität

Im Rostocker Hafen - einschließlich des Kreuzfahrtterminals Warnemünde - besitzt die Sicherheit von Passagieren, Schiffen, Anlagen und Gütern höchste Priorität. Alle neuen sicherheitsrelevanten Maßnahmen wurden auf der Basis des seit dem 1. Juli 2004 geltenden „Internationalen Codes zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen“ durchgeführt. Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erfolgt unter Einbindung und mit Unterstützung von Behörden und Ämtern, zu deren Verantwortungsbereich der Überseehafen Rostock zählt. Ausgebildete und geschulte Mitarbeiter sichern auf den Terminals durchgehend die Durchführung der Kontrollmaßnahmen an den Gates und in den Terminalbereichen ab. Die Aufgaben der Sicherung der Hafenanlagen werden in Abstimmung mit den zuständigen kommunalen, Landes- und Bundesbehörden organisiert, in deren hoheitlichem Verantwortungsbereich die Gewährleistung der Sicherheit in den betreffenden Arealen liegt:

      •  Wasserschutzpolizei - Inspektion Rostock
      •  Polizeiinspektion Rostock 
      •  Berufsfeuerwehr Rostock, inklusive ausgebildete Rettungssanitäter 
      •  Bundespolizeiinspektion Rostock 
      •  Zollamt Rostock 
      •  Hafen- und Seemannsamt Rostock 

Ergänzend werden ausgebildete Sicherheitsfachkräfte privater Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmen eingesetzt.

Gewährleistung der Sicherheit der Hafenanlagen der ROSTOCK PORT GmbH durch: 
      •  Ausgewiesene, abgeschlossene Terminalareale (Sicherheitsbereiche)
      •  Sicherheitszäune und Tore
      •  Zugangskontrollen an den Eingängen zu den Hafenanlagen
      •  Kamera - und Videoüberwachung der Anlagen 
      •  Personen-Identifikation bei Zutritt zu den Sicherheitsbereichen
      •  Überwachung der Land- und Wasserseiten der Liegeplätze 
      •  Anlassbezogene Durchsuchungen / Durchleuchtungen von: 
             a) Fahrzeugen 
             b) Personen beim Betreten der Sicherheitsbereiche 
             c) Handgepäck 
             d) Reisegepäck
      •  Durchgehende Bestreifung und Kontrollen an den Gates durch geschulte Mitarbeiter
      •  Festschreibung der Notfall- und Evakuierungspläne / Maßnahmen
      •  Einsatz von Sicherheitsfachkräften, deren Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sind 
      •  Durchgehender 24-Stunden Kontakt zur Sicherheitszentrale der ROSTOCK PORT GmbH 

Alle Sicherheitsmaßnahmen sind entsprechend dem ISPS-Code (Teil A) im Gefahrenabwehrplan für die jeweilige Hafenanlage und das Warnemünder Cruise Center konkretisiert und festgeschrieben. Diese Pläne sind durch die übergeordnete Landesbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-VorpommernReferat 250a - Infrastruktursicherheit - (Designated Authority) zertifiziert und werden durch den Port Facility Security Officer (PFSO) ständig aktualisiert.

Antrag auf Zutrittsberechtigung

Ansprechpartner Hafensicherheit

ROSTOCK PORT GmbH

Ost-West-Straße 32

18147 Rostock

www.rostock-port.de